Eine
Schadensregulierung oder
Schadensabwicklung beschreibt den gesamten Ablauf nach einem Schaden, bei dem um Schadenersatz gestritten wird. Jeder Schadensfall kann - bei Vorhandensein eines Verantwortlichen - grundsätzlich privat reguliert werden. Oft wird das finanzielle Risiko durch eine Assekuranz mit einem Versicherungsvertrag (Police) abgedeckt.
Bei Vorliegen einer Versicherung mit Abdeckung des Risikos Haftung (Haftpflicht) tritt der Versicherer auf Antrag in Ermittlungen ein. Hierdurch entsteht ein Versicherungsfall. Auf Grundlage der Vertragsbedingungen wird ein Geldbetrag bis zur vereinbarten Deckungshöhe an den Geschädigten gezahlt. Der Versicherungsnehmer (VN) erhält eine Leistung auf Grundlage des Vertragswerkes, der Schadensmeldung/-anzeige und der Beweise. Bei der Abwicklung besteht seitens des VN regelmäßig eine Schadensminderungs- als auch Mitwirkungspflicht. Sieht die Versicherung die Klauseln als nicht erfüllt an, so ist diese leistungsfrei, d. h. sie reguliert keinen Schaden.
Sehr häufig wird auch eine Frist gesetzt, bis wann ein Schadensfall gemeldet sein muss. Dies umfasst einerseits die administrative Arbeit (Verwaltung) als auch die spezielle Sachfragenerörterung wie z. B. aus den Bereichen Medizin, Technik oder Chemie. Hier treten Sachverständige (extern und intern) auf den Plan. Diese erstellen Gutachten auf Kosten des Versicherers, die ggfs. wieder eingeklagt werden können, wenn die Schuldfrage und/oder Haftungsquotierung angezweifelt wird.
In Deutschland sowie in vielen anderen Ländern ist die Schadensregulierung Sache der Kfz-Haftpflichtversicherung, sobald ein Kfz beteiligt ist und diese Versicherung bemüht wird. Dies liegt an der Pflichtversicherung von Kfz-Haltern.
Siehe auch
- Versicherungsbetrug
- Verkehrsunfallaufnahme
Weblinks